NRW. Wie soeben in Düsseldorf bekannt gegeben wurde, setzt das Land NRW die Elternbeiträge für Kindergarten-, OGS- und Tagespflegebeiträge für den Monat April aus. Die Eltern müssen somit keine Elternbeiträge im April zahlen.

UPDATE 31. März:
Erlass von Elternbeiträgen für Kinderbetreuung


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Wie bereits in der vergangenen Woche angekündigt, wird der Elternbeitrag für den Monat April 2020 nicht erhoben. Dies betrifft alle drei Bereiche: die Kindertagespflege, die Kindertageseinrichtungen und die OGS.

Alle Ratsfraktionen haben eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung inzwischen unterzeichnet und damit den Erlass der Beiträge für den Monat April ermöglicht.

Sofern die Beiträge aufgrund der Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandats abgebucht werden, wird die Abbuchung automatisch gestoppt. Eine weitere Mitteilung an die Stadtkasse ist nicht erforderlich. In allen anderen Fällen wird gebeten, die Überweisung für den Monat April nicht zu tätigen.
Quelle: Stadt Altena

Die Stadt Altena teilt dazu folgendes mit:

Die Kommunen verzichten für den Monat April auf die Erhebung der Beiträge für Kindergarten, Betreuung im offenen Ganztag und der Kindertagespflege. Die Einnahmeausfälle tragen Kommunen und Land jeweils zur Hälfte. Die Eltern verzichten auf eine Rückerstattung der Beiträge für die beiden letzten Wochen im März. Im Ergebnis führt das dazu, dass alle Beteiligten (Land, Kommunen und Eltern) sich die Ausfälle zu je einem Drittel teilen. Die Eltern, die ihre Kinder in der Notbetreuung haben, werden nicht zu Beiträgen herangezogen. Die Beiträge werden erlassen.

Voraussetzung für die Rechtskraft dieser Regelung ist ein Dringlichkeitsbeschluss des Rates der Stadt Altena.

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