Es herrscht große Verunsicherung bei den Geschäftsinhabern ob sie aufgrund der Corona-Krise geöffnet haben dürfen oder nicht. Auf Nachfrage von LOKALSTIMME.DE bei der Staatskanzlei NRW Pressestelle, teilte uns diese am späten Dienstagabend folgendes mit:

Der Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen wird ab Mittwoch grundsätzlich geschlossen.

Ausnahmen:


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  • Lebensmittelgeschäfte
  • Wochenmärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Frisöre
  • Reinigungen
  • Waschsalons
  • der Zeitungsverkauf
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
  • Großhandel
  • Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiter nachgehen.

Alle nicht genannten Geschäftsfelder dürfen ab heute 18. März, nicht mehr öffnen und müssen geschlossen bleiben.

Den kompletten Erlass finden Sie unter: www.land.nrw

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