Märkischer Kreis. (pmk). Für einige Häusle-Bauer könnte es ab dem 28. Dezember ein böses Erwachen geben. Mit dem Inkrafttreten der neuen Bauordnung für Nordrhein-Westfalen wird die bisherige Möglichkeit, in Bebauungsplangebieten Wohnhäuser, Garagen oder Carports ohne Baugenehmigung zu errichten, ersatzlos gestrichen.

Darauf weist jetzt der Fachdienst Bauaufsicht und Immissionsschutz des Märkischen Kreises hin. Im Zuständigkeitsbereich des Kreises sind in den vergangenen Jahren im Schnitt jährlich etwa 110 solcher freigestellten Bauvorhaben realisiert worden.


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Bisher konnten Bauherren für bebauungsplankonforme Wohnbauvorhaben Bauvorlagen bei der Gemeinde einreichen und ohne Baugenehmigung mit dem Bau beginnen, wenn die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats ein Genehmigungsverfahren verlangt hat. Wie der Kreis mitteilt, ist dies ab dem 28. Dezember ist das nicht mehr möglich. Dann muss für alle Bauvorhaben, die bis dahin noch nicht fertig gestellt sind, eine Baugenehmigung vorliegen.

Ohne Baugenehmigung droht Baustopp

Ist keine Genehmigung vorhanden, kann die Bauaufsichtsbehörde die Baustelle als Schwarzbau stilllegen, bis der Bauherr eine Genehmigung eingeholt hat. Dies gilt auch für solche Vorhaben, bei denen der Bauherr vor dem 28. Dezember eigentlich alles richtig gemacht hat, indem er bei der Gemeinde im Rahmen der Genehmigungsfreistellung Unterlagen eingereicht hat und die Bebauungsplanfestsetzungen einhält. Auch eine Bescheinigung der Gemeinde, dass das Bauvorhaben so durchgeführt werden kann, hilft ihm nicht, da es sich dabei nicht um eine formelle Baugenehmigung handelt.

„Es kann Bauherren nur geraten werden, ihr in der Genehmigungsfreistellung nach altem Recht geplantes Bauvorhaben bis Ende Dezember zum Abschluss zu bringen“, rät Peter Tüch, zuständiger Fachdienstleiter beim Märkischen Kreis. Falls jetzt schon absehbar sei, dass dies nicht gelingt, sollten die Bauherren frühzeitig bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde eine Genehmigung für ihr Vorhaben beantragen, damit es bei Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung nicht zu einem Baustopp kommt.

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