Menden. Wer Schäden des Hochwassers von 2021 beseitigen möchte, kann nur noch für kurze Zeit Fördermittel dafür beantragen. Die Awo unterstützt sowohl bei der Beantragung als auch bei der Finanzierung des Eigenanteils.
Am 14. und 15. Juli 2021 kam es im Westen Deutschlands zu einem sehr starken Hochwasserereignis, welches auch im Stadtgebiet von Menden vor allem an der Bieber, an der Hönne und an der Oese zu massiven Überflutungen führte. Diese Überflutungen haben schwere Schäden bei zahlreichen Privathaushalten, Unternehmen, Vereinen und städtischen Grundstücken sowie Gebäuden in Menden verursacht.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat unmittelbar nach diesem Ereignis eine Wiederaufbauhilfe zu der Hochwasserkatastrophe ins Leben gerufen und mit dem Aufbauhilfegesetz 2021 Fördermittel in Höhe von 30 Milliarden für Betroffene der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe bereitgestellt. Mit Unterstützung durch die Wiederaufbauhilfe NRW konnten bereits seit 2021 zahlreiche beschädigte Gebäude und Infrastruktureinrichtungen wieder repariert bzw. saniert werden.
Es sind auch heute noch Fördermittel für die vorgenannte Wiederaufbauhilfe NRW vorhanden. Bei der Wiederaufbauhilfe NRW können auch Privathaushalte und Vereine entsprechende Fördermittel beantragen. Die Höhe des Zuschusses beträgt hierbei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die genauen Eckdaten sind aufgeführt unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe.
Es gilt zu beachten, dass die Anträge von Privathaushalten nur noch bis zum 30. Juni über das entsprechende Online-Förderportal des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt werden können. Angesichts der noch zur Verfügung stehenden Mittel und des Fristablaufes hat die Awo Westliches Westfalen ihr eigenes Programm der Hochwasserhilfe 2021 bei der Stadt Menden vorgestellt. Hierbei können vom Hochwasser 2021 betroffene Privathaushalte das Beratungsangebot der Awo in Hinblick auf die Antragstellung bei der Wiederaufbauhilfe wahrnehmen und – bei nachgewiesener Bedürftigkeit – Unterstützung bei der Zahlung des Eigenanteils von 20% in Anspruch nehmen. Auch Vereine können von diversen Fördermöglichkeiten profitieren, die sich aus den jeweiligen Umständen ergeben.
Alle wichtigen Informationen und die zuständigen Kontaktdaten zur Hochwasserhilfe 2021 sind aufgeführt auf www.hochwasser-hilfen.de.



