Altena. Die Beseitigung der Schäden der Starkregen-Flutkatastrophe vom Juli 2021 kostet knapp 30 Millionen Euro mehr, als bisher im Wiederaufbauplan (WAP) vorgesehen. Der Grund: Einerseits sind einzelne Baumaßnahmen oder deren Planungen teurer geworden, und andere sind neu hinzugekommen, weil die Schäden erst später festgestellt wurden.
Am Montag haben Bürgermeister Uwe Kober und Stadtkämmerer Stefan Kemper dem Hauptausschuss über den Änderungsantrag zum WAP berichtet; eine Rats-Sitzung findet in der zu Ende gehenden Wahlzeit nicht mehr statt. Der Antrag hat den Ausschuss ohne Änderungen passiert.
„Der Änderungsantrag liegt schon bei der Bezirksregierung in Arnsberg vor“, erklärte Bürgermeister Kober im Vorfeld der Sitzung. Die Aufsichtsbehörde muss, wie schon beim WAP, auch die Mehrkosten im Änderungsantrag bewilligen, damit die Fördergelder fließen. Allerdings muss zunächst die Politik vor Ort ihr Okay geben. Die Stadt hat den Änderungsantrag dennoch bereits nach Arnsberg geschickt, um keine Zeit zu verlieren, so Uwe Kober.
Viel mehr Schäden am Kanalnetz als erwartet
„Einige Positionen im WAP waren Kostenschätzungen aus Erfahrungswerten in anderen Städten“, begründete Diplom-Ingenieur Ronny Großer vom Büro CE, die den Wiederaufbau mit der Stadt planen und organisieren, die Änderungen. Einer der größten Brocken bei den Kostensteigerungen: Die Sanierung des Kanalnetzes.
Die Reparaturen an den Abwasserkanälen sind im WAP auf rund zehn Millionen Euro taxiert worden. Jetzt ist klar: Die Sanierung kostet rund 17 Millionen Euro mehr. Erst nachdem die Kanäle mit einer Kamera abgefahren und die Bilder ausgewertet waren, sind die tatsächlichen Schäden festgestellt worden. Und die sind deutlich schlimmer und mehr, als erwartet.

Eine der geplanten Änderungen: Die Salzlagerhalle am Bauhof soll abgerissen, werden um das Bett des Brachtenbecker Bachs zu erweitern. Foto: Carsten Menzel
Ein andres Beispiel: Die Lagerhalle für das Streusalz am städtischen Bauhof in der Brachtenbecke. Das gesamte Gelände ist bei der Flut überspült worden; die Wassermassen vom Brachtenbecker Bach und Kammersiepen haben Schlamm und Geröll mitgerissen und zurückgelassen.
Die Halle könnte zwar saniert werden. Mittlerweile steht aber nach eingehenden Untersuchungen fest: Um künftig solche Überflutungen zu verhindern, braucht die Brachtenbecke, die direkt unterhalb der Lagerhalle herfließt, mehr Platz.
„Geplant ist, die Halle abzureißen und neu zu bauen, um die Stützmauer des Baches drei bis vier Meter zu versetzten und so mehr Platz zu schaffen“, erläuterte Ronny Großer.
Neue „Gewässerplanung“ am Freibad Dahle
Insgesamt umfasst der Änderungsantrag Veränderungen an 22 Positionen im WAP. Zwölf Maßnahmen, wie der Abriss und Neubau der Salzlagerhalle, sind neu hinzugekommen.
Der Schwerpunkt beim Wiederaufbau für die Stadt liege derzeit auf dem Frei- und Hallenbad Dahle, sagte Stadtkämmerer Stefan Kemper. Auch dort kommen Baumaßnahmen am und um das Außengelände hinzu. Ronny Großer kündigte eine „neue Gewässerplanung“ der Bäche am und um das Gelände an, damit sich die Überflutung nicht wiederhole.
Der Zeitplan für den Neubau des Frei- und Hallenbads sieht so aus: Bis Ende August soll der Vorentwurf fertig sein, im Oktober die Vorplanung abgeschlossen sein und bis Ende Januar 2026 der Bauantrag bei der Stadt eingereicht werden. Eine Fertigstellung des Badbaus ist, Stand jetzt, für das dritte Quartal 2028 vorgesehen.
Baustellen mit Straßen NRW absprechen
Für die Stadt kündigten Uwe Kober und Stefan Kemper auch zusätzliche Wege in der Öffentlichkeitsarbeit zum Wiederaufbau an. Zusätzlich zur interaktiven Schadenskarte soll es einen Newsletter geben und Anlieger dort, wo eine Baumaßnahme beginnt, gezielt vorher angeschrieben werden.
Mit Blick auf die zu erwartenden Baustellen, insbesondere im Rahmedetal, wo nach dem Neubau der Rahmedetal-Brücke der A 45 die Landesstraße saniert werden soll, kündigte Bürgermeister Kober an, die Maßnahmen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abzustimmen.
Den Wiederaufbauplan für Altena hatte der Stadtrat am 24. Januar 2022, also gut ein halbes Jahr nach der Starkregen-Katastrophe, beschlossen. Der WAP umfasste in dieser ersten Fassung 490 Einzelschäden an der kommunalen Infrastruktur in Altena: an Gebäuden im städtischen Besitz, an Brücken und Straßen, an Bachläufen und deren Geschiebefänge, am Kanalnetz und der Straßenbeleuchtung.