Nachrodt-Wiblingwerde/Münster. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Klage gegen den Planfeststellungebeschluss für den Neubau der Lennebrücke der B 236 in Nachrodt am Freitag abgewiesen.
+++Update, 14.35 Uhr +++:
Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg für den Ausbau der B 236 in der Ortsdurchfahrt Nachrodt-Wiblingwerde inklusive des Ersatzneubaus der Lennebrücke ist rechtmäßig. Dass hat das Oberverwaltungsgericht Münster nach einer Anhörung am Freitagvormittag mit seinem Urteil entschieden und damit die Klage eines Anwohners abgewiesen.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen kann allerdings eine Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hat.
Zur mündlichen Urteilsbegründung teilt das OVG Münster mit: „Das Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Insbesondere war es zulässig, den Ausbau der Brücke und die Verlegung der Gasleitung in einem Verfahren zusammenzufassen. Der Planfeststellungsbeschluss ist auch in materieller Hinsicht rechtmäßig. Das Vorhaben ist erforderlich, um die unzureichenden Verkehrsverhältnisse durch den Straßenverlauf mit zwei aufeinanderfolgenden 90-Grad-Kurven zu verbessern. Zudem weist die Lennebrücke aus dem 19. Jahrhundert erhebliche Schäden auf; sie ist zurzeit nur noch im Einrichtungsverkehr befahrbar“.
Der Abbruch und die Neuerrichtung der Brücke seien gegenüber einer Sanierung der alten Brücke mit Beibehaltung der jetzigen Trassenführung vorzuziehen. Die Bezirksregierung habe die Belange der Öffentlichkeit und der Anwohner „fehlerfrei abgewogen“. Dazu zählt das Gericht auch die vom Kläger angeführten Auswirkungen auf sein Eigentum, das unter Denkmalschutz stehende „Haus Nachrodt“ und die zu einer Erbbegräbnisstätte führende Lindenallee. „Die neue Trasse durchschneidet nur einen Teil der Lindenallee, die an dieser Stelle schon seit längerer Zeit nicht mehr als solche erkennbar ist“, stellt das Gericht fest und verweist darauf, dass auf der nach dem Abbruch der alten Brücke frei werdenden Fläche beidseitig neue Linden gepflanzt werden sollen.
+++ Erstbericht +++:
Der Kläger, bekanntlich der Anrainer und damit Grundstücksbesitzer an Bundesstraße und Brücke Christian v. L. , hat gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg vom August 2024 für den Ausbau der B 236/Hagener Straße in der Ortsdurchfahrt von Nachrodt inklusive der Verlegung der Lennebrücke geklagt. Dabei macht er aus seiner Sicht mehrere Verfahrensfehler geltend.
Die Planung hält er laut Vorschau des OVG für „nicht erforderlich, insbesondere sei die alte Lennebrücke noch nutzbar“. Beim Planfeststellungsbeschluss seien veraltete Gutachten zugrunde gelegt worden. Die durchgeführte Variantenprüfung sei unzureichend. Der Umweltvorprüfung und der Artenschutzprüfung attestiert der Kläger Rechtsfehler.
Zudem sei neben weiteren Abwägungsfehlern ein Eingriff in die Rechtsgüter des Klägers nicht korrekt ermittelt oder ordnungsgemäß abgewogen worden. Dabei werde nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Allee-Straße, die die denkmalgeschützten Gebäude von Haus und Park Nachrodt mit dem ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden „Erbbegräbnis Klaras Höhe“ verbindet, durch die geplante Trassenführung getrennt und zerstört werde.
Ob es am Freitag bereits zu einer Entscheidung kommt, ist noch offen.
Aus der Doppelgemeinde wird Bürgermeisterin Birgit Tupat mit einer Abordnung von Vertretern aus den Ratsfraktionen und Parteien an der Verhandlung in Münster als interessierte Zuhörer und -schauer teilnehmen.
Die Lennebrücke, die die B 236 in Nachrodt über die Lenne führt, ist marode. Seit Jahren ist sie nur noch einspurig befahrbar; eine Ampelanlage regelt den Verkehr. Zu Stoßzeiten entstehen bisweilen lange Rückstaus. Im Februar 2024 hatte Straßen NRW, nachdem Schäden an den Brückenpfeilern durch Hochwasser festgestellt worden waren, die Brücke bis zur Reparatur der Schäden komplett sperren müssen; Nachrodt war für Autofahrer in einen Nord- und Südteil getrennt und die B 236 unterbrochen.
Das Technische Hilfswerk (THW) baute in Windeseile zumindest für Fußgänger für die Zeit der Vollsperrung eine Behelfsbrücke.
NRW-Landesverkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) besuchte seinerzeit die gesperrte Brücke und stellte sich der massiven Kritik.
Der Kläger gegen den Ersatzneubau, der die Brücke bereits einige hundert Meter früher vom ehemaligen Rastatt-Gelände aus über die Lenne führt, besitzt Grundstücke, die für den Neubau gebraucht werden.
Federführend bei den Neubauplänen ist der Landesbetrieb Straßen NRW. (CMz)