Iserlohn/Hagen. Nach einer brutalen Tat auf dem früheren Brauereigelände in Iserlohn sind nun die Urteile gefallen. Das Gericht spricht von „nichts anderem als Folter“.
Nach einer brutalen Gewalttat im September 2023 auf dem Gelände der ehemaligen Brauerei in Iserlohn hat das Landgericht Hagen vier Männer zu Haftstrafen zwischen sieben Jahren und drei Monaten sowie sieben Jahren und elf Monaten verurteilt. Die Angeklagten hatten einen Mann schwer misshandelt, sexuell erniedrigt und beraubt. Die Richter werteten die Tat auch als Geiselnahme – ein Verbrechen mit hoher Strafandrohung.
Die Männer iranischer Herkunft gehörten einst mit dem Opfer einer exilpolitischen Organisation an. Als das spätere Opfer diese verließ und Familienmitglieder der Angeklagten öffentlich beleidigte, eskalierte der Konflikt. Die Täter reisten aus dem Ausland an, installierten eine Kamera am Tatort in Iserlohn und verübten die Gewalttat gezielt aus Rache.
Der Vorsitzende Richter betonte in seiner Urteilsbegründung die Unvereinbarkeit von Selbstjustiz mit dem deutschen Rechtsstaat. Trotz der Provokationen durch das Opfer liege das Gewaltmonopol ausschließlich beim Staat. Alle Details zum Urteil gibt es auf unserem Partner-Portal IKZ-online.de: Gruppenvergewaltigung in Iserlohn – die Urteile sind gefällt.
Der IKZ hat in den vergangenen Wochen umfassend über den Prozess berichtet, zu den weiteren Artikeln: