Hemer. Im Balver Wald bei Hemer sollen die ersten Windkraftanlagen entstehen. Die BayWa r.e. Wind GmbH plant den Bau des Windparks „Hemer“ mit sechs Vestas-V162-Anlagen, die jeweils 6,2 Megawatt Leistung bringen. Der Genehmigungsprozess ist in vollem Gange. Jetzt wurde eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung veröffentlicht.
Auf über 100 Seiten wird deutlich, was die Folgen des geplanten Baus für Hemer bedeuten. Die geplanten Windenergieanlagen haben eine Nabenhöhe von 169 Meter bei einer Gesamthöhe von 250 Metern. Damit werden die Windräder weiträumig sichtbar sein und das Landschaftsbild beeinflussen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung gibt außerdem Hinweise zu möglichen Schattenwurf-Problemen für nahegelegene Wohngebiete und sieht daher gezielte Abschaltzeiten für die Windräder vor.
Hinsichtlich Flora und Fauna konnten nur wenige geschützte Arten nachgewiesen werden, doch für bestimmte Greifvogelhorste und den Schwarzstorch wurde zusätzlicher Schutzbedarf erkannt. Eine Abschaltung der Windräder während der Nachtzeiten soll das Risiko für Fledermäuse minimieren.
Obwohl ein Großteil der Transportwege für die Windanlagen noch ungeklärt ist, ist bereits klar, dass breite Trassen in den Wald angelegt werden müssen, um die schweren Bauteile zum Standort zu transportieren. Auch ist das Gebiet für die Windenergienutzung im Regionalplan vermerkt, obwohl der Flächennutzungsplan der Stadt Hemer diesen Bereich bisher nicht als geeignete Konzentrationszone ausweist.
Bis zum geplanten Baubeginn im Oktober 2026 müssen noch alle Genehmigungen eingeholt werden. Dazu gehört auch eine Bürgerbeteiligung.
Interessierten Bürgerinnen und Bürgern stehen die vollständigen Antragsunterlagen sowie Informationen zum vorgesehenen Erörterungstermin bis einschließlich 22. November in den Rathäusern Hemer und Balve sowie online unter www.uvp-verbund.de/portal/ oder unter https://maerkischer-kreis.org/Immissionsschutz/ zur Einsicht und Stellungnahme zur Verfügung.
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegungsfrist und bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist bis einschließlich zum 24. Dezember schriftlich – beim Landrat des Märkischen Kreises, Untere Immissionsschutzbehörde, Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid, beim Bürgermeister der Stadt Hemer, Hademareplatz 44, 58675 Hemer oder beim Bürgermeister der Stadt Balve, Widukindplatz 1, 58802 Balve – oder elektronisch (E-Mail: immissionsschutz@maerkischer-kreis.de) erhoben werden.
Einen ausführlichen Bericht und detaillierte Informationen über die Planungen zum Windpark „Hemer“ finden Sie auf unserem Partnerportal ikz-online.de unter „Sechs Windräder in Hemer geplant: Das sind die Folgen„.