Märkischer Kreis. (pmk). Für Infektionen mit dem Coronavirus hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine neue Quarantäneverordnung mit landesweit einheitlichen Vorgaben erlassen. Wer sich einem PCR-Test (molekularbiologischer Test) unterzogen hat, weil er Erkältungssymptome aufweist, muss sich sofort in Quarantäne begeben, bis das Ergebnis vorliegt.

Ist der Coronanachweis positiv, stehen automatisch 10 Tage Quarantäne ab Testung an. Auf einen gesonderten Bescheid des Gesundheitsamtes muss also niemand mehr warten. Voraussetzung für das Ende der Quarantäne nach 10 Tagen ist allerdings, dass der Betroffene vorher 48 Stunden symptomfrei ist. Liegen noch Symptome vor, wird die Quarantäne verlängert.


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Ist ein Schnelltest (PoC-Antigen-Test) positiv ausgefallen, wird zur Sicherheit noch ein PCR-Test nachgeschoben. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses befindet sich die betroffene Person in Quarantäne.

Nach wie vor meldet sich das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises bei einem positiven Labornachweis bei den Infizierten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten zu Symptomen, informieren über Verhaltensregeln während der Quarantäne und fragen nach den Kontaktpersonen. Im Anschluss an das Gespräch erhalten die Betroffenen eine Zusammenfassung per Mail oder Post, die auch als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber gilt.

Personen, die mit einem Infizierten mit positiven PCR-Test im gleichen Haushalt leben, müssen ebenfalls direkt und automatisch in Quarantäne.
Darüber hinaus sind Infizierte nach der neuen Verordnung verpflichtet, Personen, zu denen sie bis zu vier Tage vor dem Coronatest engen Kontakt hatten, selbst zu informieren. Diesen Personen rät das Ministerium, sich zu isolieren und mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen. Das Gesundheitsamt prüft bei Kontaktpersonen außerhalb des Haushaltes, ob sie in Quarantäne gehen müssen. Das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises ruft die Kontaktpersonen an und teilt ihnen den Zeitraum der Quarantäne mit.

Die Quarantäne dauert für alle engen Kontaktpersonen 14 Tage. Nach zehn Tagen kann man sich jetzt aber mit einem Schnelltest oder einem PCR-Test freitesten lassen. Vorausgesetzt, das Ergebnis ist negativ. Kontaktpersonen können sich nach 10 Tagen Quarantäne bei ihrem Hausarzt (Schnelltest/PCR-Test) oder einer der Teststationen (nur PCR-Test) in Iserlohn oder Lüdenscheid testen lassen. Testungen an den Teststationen werden nur nach vorheriger Terminvergabe durchgeführt. Wenn das Testergebnis negativ ist, ist die Quarantäne sofort aufgehoben.

Personen, die sich in Quarantäne befinden, dürfen keinen Besuch empfangen und sollten den Kontakt mit Personen, auf deren Unterstützung sie angewiesen sind, auf ein Minimum beschränken. Können diese Kontakte nicht ganz vermieden werden, ist mindestens eine Alltagsmaske zu tragen. Sollten während der Quarantäne Symptome auftauchen, ist umgehend Kontakt zum Gesundheitsamt aufzunehmen. Die Regelungen der Quarantäne sind strikt einzuhalten. Nur so wird verhindert, dass das Virus an andere Personen weitergegeben wird.

Foto Mathis Schneider/ Märkischer Kreis

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