Berlin/Altena. Die im Oktober von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Infektionen sollen verlängert und teilweise verschärft werden. Das geht aus einem Positionspapier des Bundeslandes Berlin hervor, das derzeit den Vorsitz der Bundesländerkonferenz hat. Das achtseitige Papier liegt der LOKALSTIMME-Redaktion vor. Demnach sollen die Kontakte weiter reduziert, die Maskenpflicht ausgeweitet werden und es ist geplant, den Jahreswechsel ohne Silvester-Feuerwerk stattfinden zu lassen.
Zwar hätten die bisherigen Maßnahmen bereits Erfolge gezeigt und es sei gemeinsam „viel erreicht“ worden, es gebe aber immer noch keinen Anlass „für Entwarnung“, heißt es in dem Ländervorstoß: „An vielen Orten“ seien die Infektionszahlen noch zu hoch; es geben „noch keine Trendwende“. Daher sollen die Maßnahmen zunächst bis mindestens zum 20. Dezember verlängert werden. Allerdings sieht der Vorschlag auch vor, dass dort, wo die Infektionszahlen deutlich zurückgehen, einzelne Bundesländer früher Lockerungen vornehmen können. Andernfalls sollen die (Neu-)Regelungen ab 1. Dezember 2020 und bis zunächst 17. Januar 2021 gelten.
Die wichtigsten Punkte des Ländervorschlags sind:
- Die Menschen werden dringend aufgerufen, wenn irgend möglich, weiterhin zu Hause zu bleiben und alle nicht notwendigen Kontakte zu vermeiden.
- Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Ausgenommen davon sind Kinder unter 14 Jahren.
- Auch am Arbeitsplatz soll es ein Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht geben; ausgenommen sind Arbeitsplätze an denen „ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann“. Zudem werden die Arbeitgeber „gebeten“, wo möglich, unbürokratisch Home-Office für ihre Beschäftigten zu ermöglichen.
- Arbeitgeber sind auch aufgerufen, die Betriebsstätten „entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 21. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 zu schließen“.
- Die Maskenpflicht soll ausgeweitet werden: In geschlossenen Räumen, die „öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Darüber hinaus ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, zu tragen. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden“.
- Ist eine Trendwende bei den Infektionszahlen bis zum Weihnachtsfest nicht erreicht, gibt es auch für dieses Szenario bereits Vorschläge, mit einer Lockerung des Kontaktverbots: „Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Personen bis maximal 5 [alternativ: 10] Personen insgesamt“ sollen für die Feiertage erlaubt sein. „Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.“ Mit dieser Regelung soll „Weihnachten auch in diesem besonderen Jahr als Fest im Kreise von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein“, heißt es. Und: Um trotz der Vielzahl von Begegnungen ein Ansteigen der Infektionen zu vermeiden, schlagen die Länder vor, sich nach den Besuchen, „möglichst in eine mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu begeben“.
- Ob es Beschränkungen für die Weihnachtsgottesdienste geben wird, ist aus dem Länderpapier noch nicht klar ersichtlich; es sollen „Vereinbarungen“ mit Kirchen und Religionsgemeinschaften getroffen werden, um „Kontakte zu reduzieren“. Die Formulierung bleibt bei Zahlen und Größenordnungen allerdings vage: „Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter gilt es dabei zu vermeiden“, heißt es.
- Konkret wird’s beim Blick auf den Jahreswechsel: Der Verkauf, Erwerb und das Zünden von Feuerwerk an Silvester soll bundeseinheitlich verboten werden. Die Begründung: „Damit die Einsatz- und Hilfskräfte entlastet, die Kapazitäten des Gesundheitssystems freigehalten und eine größere Gruppenbildung“ vermieden werden. Ob das Verbot für alle Arten von Feuerwerk gilt, oder das Ganzjahresfeuerwerk (auch Jugendfeuerwerk genannt) davon ausgenommen ist, ist nicht erwähnt.
- An Schulen sollen weiterhin Präsenzunterricht gemacht werden. Mit einer neuen Fünf-Tage-Quarantäne und anschließendem Antigentest sollen nach dem Auftreten einer Corona-Infektion die Gruppe der Kontaktpersonen schneller wieder zurückkehren können, ohne die Gesundheit der anderen zu gefährden.
- Schülerfahrten und internationaler Austausch sollen nach Vorstellung der Länder grundsätzlich untersagt bleiben. Um die Schülerverkehre zu entzerren, soll der Unterrichtsbeginn „gegebenenfalls auch gestaffelt erfolgen“.
- An Schulen in Orten mit hohen Infektionszahlen soll ab Klasse 7 das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht verpflichtend vorgeschrieben werden.
- Universitäten und Hochschulen sollen grundsätzlich, mit Ausnahme von Labortätigkeiten, Praktika und Prüfungen, auf digitales Lehren umstellen.
- Einheitlich soll in allen Bundesländern künftig die Quarantänezeit geregelt werden: „Bund und Länder kommen darin überein, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne bei Reiserückkehrern und bei Kontaktpersonen einheitlich auf im Regelfall 10 Tage festzulegen“.
- Hilfen für besonders von den Einschränkungen betroffenen Branchen sollen verlängert werden: „Für diejenigen Wirtschaftsbereiche, die absehbar auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen ohne von Schließungen betroffen zu sein, wird der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe III die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Soloselbständigen sowie die Reisebranche“.
Bundesländer die einen Inzidenz von weniger als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen und eine sinkende Tendenz der Inzidenz aufweisen, bekommen die Möglichkeit von den Regelungen und Auflagen bereits vor dem 20. Dezember abzuweichen.
Sollten die Maßnahmen nicht dazu führen das eine bundesweite signifikant sinkende Tendenz und Entlastung der Indikatoren (R-Wert, Intensivkapazitäten, Genesungsrate und Inzidenz) bis zum 20. Dezember erreicht werden, können die Maßnahmen allerdings jeweils für 14 Tage verlängert werden.
Mit dem am Sonntag (22. November) bekannt gewordenen Positionspapier wollen die Länderchefs am Mittwoch (25. November) in einer Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel das weitere Vorgehen beraten. Nach einer Einigung, müssten die getroffenen Regelungen per Verordnung von den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden. (CMz/BB)