Altena. Spektakuläre Wendung im Gerichtsprozess nach dem Messerangriff auf Altenas Bürgermeister Hollstein. Der Angeklagte wird heute noch aus der Untersuchungshaft entlassen.
Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Hagen konnte dem Angeklagten kein dringender Tötungsvorsatz nachweisen, so Gerichtssprecherin Papajewski gegenüber LOKALSTIMME.DE und hat den Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Angeklagte muss sich jetzt einer gefährlichen Körperverletzung verantworten. Der Strafrahmen liegt zwischen 6 Monaten und 10 Jahren. In einem minder schweren Fall 3 Monate bis 5 Jahre.
Michael Aßhauer, Rechtsanwalt des Angeklagten sagte im Telefongespräch mit LOKALSTIMME.DE folgendes:
„Die Kammer ist nun zu dem Ergebnis gekommen, bei der Bewertung des hier zugrunde liegenden Sachverhalts, den ich ja von Anfang an vertreten habe, dass ein Tötungsvorsatz nicht vorgelegen hat. Die Kammer sagt eben auch, nach derzeitigem Stand und wir haben ja die überwiegende Beweisaufnahme schon durch, dass der Tötungsvorsatz nicht nachweisbar ist. Begründet dies damit und das hatte ich ja auch schon von Anfang an gesagt, dass selbst nach gerichtlicher Aussage des Geschädigten, von Herrn Dr. Hollstein, der Angeklagte diesem das Messer, wie er gesagt hat mindestens 30 bis 60 Sekunden an die Kehle gehalten hat, ohne das dieser mit Gegenwehr begonnen hat.
Am Anfang hat man ja versucht auf ihn einzureden, ihn zum Aufgeben zu bewegen und erst dann ist ja das Gerangel entstanden. Selbst wenn man die untere Grenze nimmt — 30 Sekunden — wer einem ungehindert 30 Sekunden lang, das Messer an die Kehle hält, der hat 30 Sekunden lang die Möglichkeit seine Absicht, wenn sie denn da gewesen wäre, zu töten, durchzuführen. Er hätte ihm ruckzuck einen langen Schnitt durch die Kehle versetzen können, er hätte ihm in den Hals stechen können, all das hat er nicht gemacht. Die kleine Verletzung an der Halsseite, die ist ja erst entstanden, das hat Herr Dr. Hollstein ja auch so geschildert, als man miteinander gerungen hat.
Er hat das ja so dargestellt, durch das Gerangel die Hand so ein wenig weg geklappt ist und dabei dieser Schnitt entstanden ist. Und das hat heute die Gutachterin gesagt, das dieser nur ganz oberflächlich war und in keinster Weise lebensgefährlich. Natürlich muss man immer sagen, wenn man irgendwo an den Hals schneidet, das allgemein objektiv immer irgendwo mit einer Gefährlichkeit verbunden, aber in diesem Fall war ja noch nicht mal die kleine Wunde beabsichtigt. Von daher ist ein Tötungsvorsatz bei meinem Mandanten nicht gegeben und wie die Kammer, sagt nach derzeitigem Stand der Ermittlungen nicht nachweisbar. Und deshalb hat das auch zwingend zur Folge, dass man den Haftbefehl aufheben muss. Denn der Haftbefehl ist auch darauf gestützt, dass hier ein Tötungsvorsatz vorgelegen hat. Die Kammer hat ja schon den rechtlichen Hinweis erteilt das hier und das habe ich ja auch schon immer in meinen Interviews gesagt, sicherlich eine gefährliche Körperverletzung und Nötigung beziehungsweise Bedrohung vorliegen könnte. Aber dann muss man beim Strafmaß einige andere Dinge berücksichtigen. Und das Strafmaß was dann zur Anwendung kommt, rechtfertigt sicherlich nicht die Aufrechterhaltung eines Haftbefehls.“
Weiter gab Aßhauer an, dass sein Mandant sicherlich heute und auch die nächsten Tage nicht in sein Haus in Altena zurückkehren wird: „Allein auch um eine Eigengefährdung aus dem Weg zu gehen. Man weiß ja nicht wie der ein oder andere Bürger in Altena reagiert. Deswegen wird er sich nicht zu Hause aufhalten. Er kommt bei einem Freund unter und es ist auch gewährleistet, das er morgen und Montag zur Verhandlung kommt.“
Altenaers Bürgermeister Dr. Andreas Hollstein, war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Der Prozess wird am morgigen Freitag fortgesetzt. Ein Gerichtsurteil könnte schon am kommenden Montag gesprochen werden.