Hagen/Altena. Das 1. Schwurgericht des Landgerichts Hagen hat im Verfahren um den Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Altena vom 03. Oktober 2015 im heutigen Hauptverhandlungstermin eine Änderung in der Planung des weiteren Prozessverlaufs bekannt gegeben.
Das Verfahren wird am morgigen Freitag, den 19. August 2016 nicht zu einem Abschluss gelangen. Die Kammer hat am heutigen Hauptverhandlungstag insbesondere mit der Vernehmung des Brandsachverständigen begonnen, die morgen fortgesetzt werden soll.
Des Weiteren sind von der Nebenklage weitere Beweisanträge und Beweisanregungen eingebracht worden, über die noch zu befinden sein wird. Weitere Hauptverhandlungstermine wurden bestimmt auf den Freitag, den 02. September 2016 und Montag, den 12. September 2016.
Mit einer Urteilsverkündung könnte nunmehr am 12. September zu rechnen sein.
Quelle: Pressemitteilung Justizpressestelle Landgericht Hagen