Altena/Hagen. Die beiden Männer, die am 3. Oktober in Altena eine Flüchtlinksunterkunft in Brand gesteckt haben, müssen nicht mit einer Anklage wegen menschengefährdender Brandstiftung rechnen.
Laut der heutigen Samstagsausgabe der Westfalenpost wird die Staatsanwaltschaft Hagen eine Anklage wegen schwerer Brandstiftung erheben. Die Anklage wurde den beiden Beschuldigten bereits zugestellt. Sie unterscheidet nicht zwischen Haupttäter und Mitläufer: „Es gab einen gemeinsamen Tatplan. Beide haben wesentliche Teile zu dessen Umsetzung beigetragen“, wird Gerichtssprecher Jan Schulte in der Westfalenpost zitiert.
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Aktuell läuft für die beiden Angeklagten noch eine Frist in der sie zu den Vorwürfen Stellung beziehen können. Allerdings gibt es keine Zweifel an der Eröffnung eines Hauptverfahrens. Am Landgericht Hagen ist die 4. Große Strafkammer für den erwarteten Prozess zuständig. Dieser könnte im Frühjahr beginnen. Den Beschuldigten drohen zwischen einem Jahr und fünfzehn Jahren Haft, so die Zeitung weiter.
Der Fall hatte für bundesweites Aufsehen gesorgt (z.B. „Altena: Ein Täter aus der Mitte“ ZEIT.de), da einer der Beschuldigten ein mittlerweile suspendierter Feuerwehrmann gewesen ist und die Staatsanwaltschaft keine Untersuchungshaft beantragte. Ebenso sah die Staatsanwaltschaft keinen rechtsradikalen Hintergrund in der Tat. Die beiden haben die Tat gegenüber der Polizei gestanden.
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