Iserlohn. Die Polizei ist offenbar zuversichtlich, einen Autofahrer, der am Montag eine Frau in Iserlohn angefahren hat und dann vom Unfallort geflüchtet ist, ermitteln zu können. Das jedenfalls teilt die Polizei am Freitag (22. November) mit.
Es ist eine ungewöhnliche Mitteilung, die die Presseabteilung der Polizei am Freitag herausgibt: keine Suchmeldung, keine Nachricht über eine erfolgreiche Ermittlung – es ist die Ankündigung, einen gesuchten Unfallfahrer bald dingfest machen zu können. Wörtlich heißt es: „Wir sind dem Unfallfahrer auf den Fersen. Die Ermittlungen laufen“.
Der Polizei geht es dabei um einen Vorfall am Montag (18. November), der sich gegen 17 Uhr am Fußgängerüberweg am Vorplatz des Iserlohner Stadtbahnhofs zugetragen hat. Eine 81 Jahre alte Frau überquert die Straße auf dem Zebrastreifen, als sie angefahren und dabei schwer verletzt wird. Das Auto, das den Unfall verursacht hat, hält laut Zeugenaussagen kurz an, fährt dann aber in Richtung Pastorenweg davon.
Weißes Auto mit MK-Kennzeichen
Bei dem Unfallwagen soll es sich um einen weißen Kastenwagen oder SUV mit MK-Kennzeichen gehandelt haben – allerdings gibt es von verschiedenen Zeugen unterschiedliche Angaben zum vollständigen Kennzeichen. Dennoch geben sich die Ermittler zuversichtlich, das Auto und damit den Fahrer ermitteln zu können.
Die Vorwürfe an den Unfallfahrer: Unfallflucht, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Körperverletzung.
Unfallflucht ist eine Straftat
Die Polizei erklärt dazu weiter: „Unfallflucht ist selbst ohne Verletzte eine Straftat. Selbst nach Parkremplern müssen Fahrer mit harten Strafen rechnen, wenn sie nachher Gas geben, ohne den Schaden zu regulieren. Der Zettel unter der Windschutzscheibe reicht nicht. Ein Unfallbeteiligter muss die Polizei informieren oder eine angemessene Zeit auf den Geschädigten warten.“
Der Ausblick, den die Ermittler geben, sieht so aus: „Mit der Abgabe des Führerscheins allein wird der Unfallfahrer nicht davon kommen. Allein für die Flucht vom Unfallort sieht das Gesetz eine Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren – oder eine entsprechende Geldstrafe – vor.“
Der Aufruf an mögliche Zeugen, sich bei der Polizei zu melden, gilt übrigens weiter. Wer helfen kann, die Tat aufzuklären, sollte sich an die Polizei Iserlohn, Telefon: (0 23 71) 91 99 0, wenden.