Altena. Die Ermittlungen zu dem tödlichen Verkehrsunfall auf der Hagener Straße (B 236), bei dem am 27. November 2023 eine Frau ums Leben gekommen ist, sind auch nach einem Jahr noch nicht abgeschlossen. Das bestätigte jetzt die Staatsanwaltschaft Hagen auf Nachfrage von LOKALSTIMME.DE.
Die Staatsanwaltschaft Hagen hatte die Ermittlungen zu dem Unfall eigentlich eingestellt. Schon kurz nach dem Unfall hieß es, dass das Opfer, eine 65-jährige Frau aus Altena, unvermittelt auf die Straße getreten sei. Der Autofahrer aus Nachrodt, der in Richtung Altena unterwegs war, und die Frau auf der Fahrbahn erfasst hatte, habe nicht mehr rechtzeitig reagieren können. Zum Unfallzeitpunkt am späten Nachmittag regnete es; zudem war die Fußgängerin dunkel gekleidet.
Die Altenaerin hatte sich bei dem Unfall unter anderem lebensgefährliche Kopfverletzungen zugezogen, an denen sie tags darauf verstorben ist.
Feuerwehr als Ersthelfer
Die Umstände des Rettungseinsatzes waren an jenem 27. November 2023 nach Recherchen der Redaktion nicht optimal. Weil der Notarzt noch einen Patiententransport nach Iserlohn begleitete und der Altenaer Rettungswagen (RTW) in einem Einsatz eingebunden waren, rückte die Feuerwehr als so genannte „First Responder“, also Erst- oder Schnellhelfer, zu dem Unfall an aus.
Alle hauptamtlichen Feuerwehrleute auf der Wache Altena haben auch eine Ausbildung für den Rettungsdienst, allerdings ist ein Löschfahrzeug nicht so umfangreich ausgestattet wie ein Rettungswagen. „Die First Responder waren nach vier Minuten am Einsatzort“, teilt der Märkische Kreis, der den Rettungsdienst für die Stadt Altena organisiert, auf unsere Nachfrage mit.
Notarzt trifft nach 16 Minuten ein
Der Altenaer RTW sei aus seinem Einsatz herausgelöst worden und sei zusammen mit einem Notarzt aus Iserlohn nach 16 Minuten am Unfallort an der Hagener Straße eingetroffen.
Ist also womöglich fachmedizinische Hilfe zu spät eingetroffen? Der Märkische Kreis verneint das und verweist darauf, dass die erste medizinische Hilfe nach vier Minuten vor Ort war.
Mit dem RTW ist das Unfallopfer schließlich ins Klinikum Dortmund-Nord gefahren worden, weil wegen der schlechten Wetterverhältnisse und der Dunkelheit ein Rettungshubschrauber nicht hatte eingesetzt werden können. Im Dortmunder Klinikum erlag die 65-Jährige schließlich ihren schweren Verletzungen.
Hinterbliebene wehren sich gegen Einstellung
Ein spezielles Unfallaufnahmeteam der Polizei hatte bis in den Abend hinein Spuren gesichert und den Unfallort ausgemessen.
Die Staatsanwaltschaft Hagen hatte schließlich die Ermittlungen gegen den Autofahrer eingestellt, weil sie keinen „hinreichenden Tatbestand“ feststellen konnte. Juristisch bedeutet das: Bei einer Anklage und einem Hauptverfahren vor Gericht hielt die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für sehr viel wahrscheinlicher, als eine Verurteilung.
Dagegen hatten sich Hinterbliebene des Opfers gewehrt und Beschwerde eingelegt, so dass das Verfahren zwischenzeitlich bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm lag.
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm hat das Verfahren mittlerweile an die Kollegen in Hagen zurückgegeben. „Die Ermittlungen dauern noch an“, teilte ein Sprecher der Hagener Behörde mit. Insbesondere werde noch auf ein „verkehrsrechtliches Gutachten“ gewartet.