Altena. Mehr als in die Jahre gekommen ist die Obdachlosenunterkunft am Hegenscheider Weg. Bedürftige Menschen, die keine mietvertraglich abgesicherte Wohnung haben, angemessen unterzubringen, dabei stößt die Stadt Altena mittlerweile an ihre Grenzen. Deswegen muss jetzt investiert werden: Im Haushalt, der am Montag (15. April 2024) im Rat verabschiedet werden soll, sind 250.000 Euro für den Abriss der maroden Gebäude und die Sanierung der früheren KiTa vorgesehen.
Aufgrund des steigenden Wohnungsmangels, gebe es immer mehr Menschen, die unfreiwillig kein Dach über dem Kopf hätten, und bei der Stadt um Unterbringung bitten würden, schilderte Bürgermeister Uwe Kober im Gespräch mit lokalstimme.de die Situation. Rund zehn Obdachlose seien derzeit am Hegenscheider Weg untergebracht, darunter immer häufiger Zugereiste aus anderen Städten.
Die Stadt ist in der Pflicht
Die Stadt Altena ist, wie jede andere Kommune in Deutschland auch, zur Bereitstellung einer Unterbringung verpflichtet, denn unfreiwillig Obdachlose haben einen Anspruch auf eine ganztägige Unterkunft. Nicht nur zum Schutz gegen die Witterung, sondern auch sonst: als geschützte Sphäre. Auf der Internetseite der Humanistischen Union, die sich für Menschenwürde, Bürgerrechte und Demokratie einsetzt, heißt es dazu: „Im Grundgesetz ist kein Grundrecht auf Wohnen formuliert. Jedoch beeinträchtigen die Folgen von Obdachlosigkeit verschiedene Grundrechte, wie zum Beispiel Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG), Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 2 GG) sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG).
„Wir müssen investieren“
Eine, den Anforderungen an Hygiene, Sicherheit und Würde der bedürftigen Menschen entsprechende Unterbringung ist in den dafür vorgesehenen, maroden Gebäuden am Hegenscheider Weg nicht mehr möglich. Zumal es vor rund 14 Tagen auch noch in einem der Zimmer gebrannt hat und durch einen laufenden Wasserhahn sowie einen verstopften Siphon nasse Wände entstanden sind. „Wir müssen investieren“, verdeutlichte Kober.
Der Plan der Verwaltung sieht den Abriss der Obdachlosenunterkunft vor. Das angrenzende Gebäude, in dem früher eine Kindertagesstätte untergebracht war, soll dann dementsprechend umgebaut werden, um zehn Zimmer für Obdachlose vorhalten zu können. Geschätzte Gesamtkosten: 250.000 Euro. Wann das Projekt realisiert werden kann, ist noch unklar. So schnell wie möglich, wäre schön. Jedoch, selbst wenn der Rat dem Haushalt zustimmt, Altena befindet sich der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung, deswegen muss die Bezirksregierung als Kommunalaufsichtsbehörde das Zahlenwerk der Stadt erst einmal prüfen und genehmigen. „Und dabei geht Zeit ins Land“, weiß Kober aus Erfahrung.