Altena. Die Stadt Altena steht vor einer wichtigen Entscheidung zur Grundsteuer: Soll ein einheitlicher Hebesatz gelten, oder sollen Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedlich besteuert werden? Der Hauptausschuss wird am Montag, 9. Dezember, über die Vorschläge von der Verwaltung und der CDU-Fraktion diskutieren.
Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Grundsteuer B gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke (Wohn- und Gewerbeimmobilien). Neu ab 2025 ist die Grundsteuer C für baureife, unbebaute Grundstücke. Sie soll die Bebauung fördern, aber ihre Wirksamkeit in Altena ist fraglich, da nur wenige betroffene Grundstücke bekannt sind.
Aktuelle Vorschläge
Die Verwaltung der Stadt Altena schlägt einen einheitlichen Hebesatz von 1306 Prozent vor. Bei differenzierten Sätzen wären 986 Prozent für Wohngrundstücke und 1972 Prozent für Nichtwohngrundstücke vorgesehen, diese werden von der CDU-Fraktion favorisiert.
Hintergrund der Reform
Die Grundsteuerreform soll gerechter werden. Neue Bewertungsmaßstäbe und Messzahlen wurden eingeführt, jetzt müssen die Hebesätze entsprechend angepasst werden. Dabei sinkt der Gesamtwert der Messbeträge in Altena um etwa 30 Prozent. Besonders betroffen sind Geschäftsgrundstücke, deren Werte um rund 58 Prozent gesunken sind. Stadtkämmerer Stefan Kemper meinte, eine Reduktion führe zu einer zusätzlichen Umverteilung auf andere Grundstücksarten, und das bedeute, dass insbesondere Wohngrundstücke stärker belastet würden.
Finanzielle Bedeutung
Die Grundsteuer B ist die wichtigste Einnahmequelle der Stadt (5,4 Millionen Euro für 2024, Hebesatz derzeit 910 Prozent). Eine geringere Rolle spielt die Grundsteuer A mit Einnahmen in Höhe 19.000 Euro. Die Entscheidung, ob Altena auf einen einheitlichen oder differenzierten Hebesatz setzt, wird Auswirkungen auf die Gerechtigkeit der Besteuerung und die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger haben. Spannend ist dabei die Frage, ob die Grundsteuer C tatsächlich als Steuerungsinstrument in Altena eingeführt wird.
Die Sitzung des Hauptausschusses im großen Sitzungssaal beginnt am Montag um 17 Uhr, interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer sind zum öffentlichen Teil eingeladen.