Altena. Ob Hitze, Trockenheit oder Dauerregen, im Garten wächst es weiter. Das regelmäßige Schneiden von Hecken und Sträuchern sowie das Rasenmähen ist für viele Grundstücksbesitzer in Altena unerlässlich. Doch wohin mit den Gartenabfällen? „Auf keinen Fall in der Natur abladen“, so der NABU NRW. Wer es trotzdem macht, kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bestraft werden.
Was anscheinend viele Gartenbesitzer in Altena nicht wissen: „Gartenabfälle gehören nicht in den Wald oder in die Landschaft, sondern auf den eigenen Komposthaufen, in die Biotonne oder in die Grünabfallcontainer im Stadtgebiet“, erklärt Dr. Götz Loos, Sprecher des Landesfachausschusses Botanik im NABU NRW. Wer Gartenabfälle illegal im Wald entsorgt, verursacht nicht nur hohe Kosten für die Allgemeinheit, sondern schadet auch der Natur. Zum einen gelangen überschüssige Nährstoffe wie Stickstoff in den Boden. Diese Überdüngung führt zu Veränderungen der typischen Lebensgemeinschaften. Pflanzen und Tiere nährstoffarmer Standorte verschwinden. „Am Ende wachsen dort nur noch Brennnesseln und Brombeeren“, erklärt der Botaniker. Gelangen die Nährstoffe bis ins Grundwasser, werden zudem die Trinkwassergewinnung und -qualität erheblich beeinträchtigt.
Müllkippen-Mentalität besonders in Wohngebieten am Waldrand
Auch in Altena ist das Abladen von Gartenabfällen in der freien Natur kein Einzelfall. Besonders in Wohngebieten am Waldrand neben den Wanderwegen, wie beispielsweise im Mühlendorf oder am Tiergarten (unser Foto), ist diese Art der Entsorgung häufig zu beobachten. „Mit dem gleichzeitigen Anspruch, den Wald als Erholungsraum zu nutzen, verträgt sich eine solche Müllkippen-Mentalität überhaupt nicht“, gibt Loos zu bedenken. Zudem sei die Entsorgung von Müll und dazu gehören auch Gartenabfälle in Wald und Flur gesetzlich verboten. Wer dennoch illegal entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann. Melden könne man wilden Müll übrigens bei der örtlichen Polizei oder bei der Abfallbehörde der jeweiligen Kommune oder des Landkreises.
Ausreichend Grünabfallcontainer in Altena
Grünabfälle sind laut Zweckverband für Abfallbeseitigung (ZfA) Baum-, Strauch-, und Grasschnitt sowie Laub und andere verrottbare Grünteile aus dem Gartenbereich. Im gesamten Altenaer Stadtgebiet stehen Grünabfallcontainer zur Verfügung, die allerdings nur für private Haushalte vorgesehen sind. Diese werden mindestens zweimal pro Woche und zusätzlich nach Bedarf geleert. Sind die Container stark überfüllt, so können Bürgerinnen und Bürger dies der Stadtverwaltung melden. Über die Internetseite des ZfA
gibt es zudem vom Frühjahr bis in den Herbst die Möglichkeit die kostenlose Abholung des Grünabfalles direkt am Grundstück anzumelden.
„Kein Kavaliersdelikt“ – Bußgeld von bis zu 25.000 Euro möglich
Auch die Landesregierung NRW wird auf ihrer Internetseite zum Thema Grünabfall sehr deutlich: „Die Entsorgung von Gartenabfall im Wald ist kein Kavaliersdelikt. Wer Gartenabfälle im Wald ablagert und entsorgt, verstößt gleich gegen mehrere Gesetze: Abfall-, Wasser-, Naturschutz- und Forstrecht. Nach Landessforstgesetz NRW kann diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Für die Menschen ist der Wald nicht nur grüne Lunge und Wohlfühlort. Rund 46 Prozent der Waldflächen in Nordrhein-Westfalen werden als Erholungswald klassifiziert. Der Wald ist auch entscheidender Verbündeter bei der Bewältigung des Klimawandels und des Artenschwunds.