Altena/Märkischer Kreis. „Der Wolf ist zurück“, schreibt die Pressestelle des Märkischen Kreises in ihrer Presseinformation vom 26. September 2023. „Aufgrund mehrfacher Nachweise über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten geht das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) Nordrhein-Westfalen davon aus, dass ein seit September 2022 nachgewiesenes, weibliches Tier standorttreu geworden ist“, heißt es weiter. Erst Anfang August waren ein Ehepaar aus Altena und eine weitere Spaziergängerin am Hegenscheid einem Wolf begegnet (wir berichteten).
Der Wolf ist zurück im Märkischen Kreis. Seit dem 20. September liegen deshalb weite Teile des Märkischen Kreises in der Förderkulisse Märkisches Sauerland bzw. in dessen Pufferzone, wie Matthias Hattwig jetzt im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde berichtete. Damit werden die Förderangebote für den Herdenschutz weiter ausgeweitet.
Wölfe erfüllen eine wichtige Funktion im Ökosystem
Auch wenn hiermit Sorgen und Konflikte verbunden sein können, ist die Rückkehr aus Sicht der Natur zunächst ein gutes Zeichen. „Das weltweite Artensterben ist für uns alle ein großer Grund zur Beunruhigung. Es ist daher positiv, wenn eine Rückkehr in unsere Ökosysteme gelingt. Der Wolf stellt zudem einen natürlichen Regulator dar, etwa bei Schalenwild, das durch Verbiss-Schäden die Entwicklung von Jungwäldern behindert“, sagt Johannes Osing, Fachdienstleiter Umwelt beim Märkischen Kreis. Wölfe erfüllen als großer Beutegreifer grundsätzlich eine wichtige Funktion im Ökosystem: Beute und Beutegreifer haben sich abhängig voneinander in der Evolution entwickelt. Durch die Ausrottung des Wolfes entstand eine Lücke, die eingespielte Wechselbeziehungen innerhalb des Ökosystems beeinträchtigt hat. Nicht zu Unrecht wird der Wolf als „Gesundheitspolizei“ des Waldes bezeichnet, da er oft auch kranke und schwache Tiere frisst und somit den Bestand seiner Beutetiere „gesund“ hält.
Wolf trifft auf Kulturlandschaft
Richtig ist aber auch, dass der Wolf im Märkischen Kreis auf keine Wildnis, sondern eine Kulturlandschaft trifft und hierbei für Probleme bei der Schaf- und Rinderhaltung sorgt. Dennoch ist aus Naturschutzsicht zu beachten, dass der Wolf dem Schutz der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) unterliegt. „Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind die Anforderungen an eine legale Entnahme sehr hoch. Nicht ohne Grund läuft eine politische Diskussion über einen besseren Ausgleich der landwirtschaftlichen Interessen mit dem Naturschutz. Aktuell sind die Nutzhierhalterinnen und -halter im Kreis auf Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde angewiesen, die das Land nunmehr fördert“, berichtet Fachdiensteiter Osing. Die Landwirtschaftskammer NRW bietet eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen für alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter an. Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Gehegewild, deren Weideflächen in ausgewiesenen Wolfsgebieten und den angrenzenden Pufferzonen liegen, können einen Antrag auf Förderung von Präventionsmaßnahmen stellen.
Vor allem Ruhe bewahren und Hunde anleinen
Größere Sorgen vor einer Wolfsbegegnung in der freien Natur brauchen sich Menschen nicht zu machen. Gesunde Wölfe, die nicht provoziert oder angefüttert werden, stellen für den Menschen in der Regel keine Gefahr dar. Seit dem Jahr 2000 – seitdem es Wölfe wieder in Deutschland gibt – hat es keine Situation gegeben, bei der sich freilebende Wölfe aggressiv gegenüber Menschen verhalten haben. Bei einer Begegnung mit einem Wolf im Freien sollte vor allem Ruhe bewahrt, Abstand gehalten und langsam rückwärtsgegangen werden. Insbesondere mit einem eigenen Hund ist es wichtig, dass sich dieser an der Leine befindet. „Bei einer Wanderung in einem Naturschutzgebiet ist dies ohnehin Pflicht. Die Untere Naturschutzbehörde bittet allein schon aus diesem Grund alle Hundehalterinnen und -halter, sich konsequent an die Leinenpflicht zu halten und auch selbst nicht die ausgewiesenen Wege zu verlassen“, sagt Johannes Osing weiter. Wichtig ist, jede Wolfsbegegnung dem zuständigen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW zu melden, damit dieses frühzeitig auf auffälliges Verhalten reagieren kann.