Märkischer Kreis/Münster. Die angekündigte Beschwerde des Märkischen Kreises gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg, das die umstrittene nächtliche Ausgangssperre gekippt hatte, ist nach wie vor nicht bei der nächst höheren Instanz eingegangen.
Das bestätigte die Sprecherin des zuständigen Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, Dr. Gudrun Dahme, am Donnerstagnachmittag auf Nachfrage von LOKALSTIMME.DE. Bislang wisse das Gericht nur vom Vorhaben des Märkischen Kreises, Beschwerde einzulegen – Unterlagen seien aber noch nicht in Münster eingegangen.
Der Märkische Kreis hatte in der Vorwoche eine neue Allgemeinverfügung erlassen, um die Infektionszahlen in der Corona-Pandemie zu senken – dazu gehörte auch eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Dagegen hatten zwölf Einwohner des Märkischen Kreises vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg geklagt und auch Recht bekommen.
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg hatte am Dienstag (13. April) dem ersten der zwölf Eilanträge gegen die durch Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises vom 8. April 2021 erlassene Ausgangsbeschränkung stattgegeben. Zur Begründung führt die mit drei Richtern besetzte Kammer aus, es bestünden ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Regelung. Mittlerweile hat die Justizbehörde in allen zwölf Fällen genau so entschieden. Damit dürfen sich die zwölf Personen, die erfolgreich geklagt hatten, sich trotz der Ausgangssperre frei bewegen, ohne Bußgelder erwarten zu müssen.
Sollte die nächst höhere Instanz, das OVG in Münster, den Arnsberger Richtern folgen, wäre das eine Bestätigung der zwölf Kläger. Allerdings würde eine solche Entscheidung den Druck auf den Märkischen Kreis erheblich erhöhen, die Ausgangssperre insgesamt zurückzunehmen.
Eine Entscheidung des OVG Münster, sollte die Beschwerde des Märkischen Kreises kurzfristig dort eingehen, noch in dieser Woche gilt als unwahrscheinlich.
Die aktuelle Allgemeinverfügung inklusive der Ausgangsbeschränkung läuft am Montag (19. April) um 0 Uhr aus.