Nachrodt-Wiblingwerde. Die überarbeiteten Pläne für den Neubau der Lennebrücke sowie den Ausbau der B236 in Nachrodt liegen jetzt digital auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg aus. Bis zum 5. Juni sind sie einsehbar und bis zum 5. Juli können Betroffene Einwendungen dagegen einreichen.

Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Südwestfalen plant bereits seit geraumer Zeit den Neubau der maroden Lennebrücke im Zuge der B236 in Nachrodt-Wiblingwerde. Die Lennebrücke wurde 1850 gebaut und wird inzwischen täglich von rund 12.000 Fahrzeugen befahren, davon etwa 800 Lkw. Die B236 bildet eine wichtige Verkehrsverbindung in der Region Südwestfalen und verbindet im Märkischen Kreis den Bereich Altena im Süden mit Iserlohn im Norden. Seit März 2022 läuft das Planfeststellungsverfahren.


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Im Rahmen der Bearbeitung der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen durch den Straßen.NRW als Vorhabenträger ergaben sich erforderliche Änderungen, Ergänzungen und Aktualisierungen der Antragsunterlagen, die inzwischen in einem so genannten Deckblatt niedergelegt sind. Inhalt sind unter anderem Änderungen bei den Flächen für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen und die obligatorische Einführung des Klimaschutzbeitrages. Die im Deckblatt behandelten und geänderten Teile der Maßnahme wirken sich auf das Gebiet der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde und der Stadt Meinerzhagen (hier im Rahmen der Nutzung des Ökokontos des Märkischen Kreises) aus.

Das Ziel: Höhere Verkehrssicherheit für alle

Geplant ist eine neue Trassenlage, bedingt durch die neu zu bauende Brücke, um die verkehrliche Situation im Bereich der Ehrenmalstraße und der Sparkasse (Beseitigung der unübersichtlichen 90 Grad Kurve) zu verbessern. Weiterhin soll durch die beidseitig geplanten neuen getrennten Rad- und Gehwege, die Anlage von drei zusätzlichen Querungshilfen sowie die Neuplanung der Bushaltestelle eine höhere Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erreicht werden.

Hier geht es zur Visualisierung

Die Planänderungen haben im Wesentlichen folgenden Inhalt:
– Überarbeitung des Erläuterungsberichts
– Änderungen im Grunderwerb
– Überarbeitung der Landschaftspflegerischen Planung
– Überarbeitung der Artenschutzprüfung
– Überarbeitung des UVP-Berichts hinsichtlich des Klimaschutzes.

Die ergänzten Planunterlagen sind bis zum 5. Juni 2024 auf der
Homepage der Bezirksregierung Arnsberg unter diesem Link digital einsehbar. Und bis zum 5. Juli 2024 können Betroffene ihre Einwendungen gegen die Planänderung postalisch (Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 25, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg) oder per Mail an Planfeststellungstrasse25@bra.nrw.de (mailto:Planfeststellungstrasse25@bra.nrw.de) einreichen.

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