Altena. Alle Hände voll zu tun hatten die Mitarbeiter der Stadtwerke Altena am Dienstag nach Ostern (2. April 2024), denn viele Kunden gaben ihre aktuellen Zählerstände durch. Mit Monatsbeginn muss wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf Gas gezahlt werden.

Am 31. März ist die von der Bundesregierung im Zuge des Ukraine-Krieges beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent ausgelaufen. Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox erhöhe sich der Gaspreis nun um elf Prozent. Für eine Musterfamilie bedeute das Mehrkosten von rund 220 Euro im Jahr.


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Allein bis kurz vor Mittag gingen am Dienstag beim Kundenservice der Stadtwerke Altena mehr als 95 E-Mails und unzählige Anrufe ein. Manche Kunden kamen auch persönlich an der Linscheidstraße vorbei. Ein Stadtwerke-Mitarbeiter erklärte, dass die Bürger ihre aktuellen Zählerstände melden würden, damit eine korrekte Abgrenzung zwischen gesenktem und normalem Mehrwertsteuersatz möglich sei. Genau das rät auch “Haus & Grund Deutschland”, der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V., denn: “So lässt es sich vermeiden, dass Versorger mit Schätzwerten arbeiten und dabei eventuell einen höheren Verbrauch nach dem hohen Steuersatz abrechnen, als eigentlich gerechtfertigt”.

Außerdem sei zu beachten, das die Steueranpassung zwar die Energie verteuere, sich daraus allein aber kein Sonderkündigungsrecht für die Verbraucher ergebe. “Haus & Grund” weiter: „Ein Sonderkündigungsrecht entsteht erst, wenn der Versorger die Änderung beim Steuersatz auch für eine Anpassung des Arbeitspreises nutzen sollte. Hier gilt es, etwaige Post vom Versorger sorgfältig zu lesen.“

Wer seinen Gaszählerstand bei den Stadtwerken durchgeben möchte, kann das telefonisch unter der Rufnummer 0800/9184001 oder per E-Mail unter Kundenservice@stadtwerke-altena.de erledigen.

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