Altena. In der Burgstadt wird es keine Feuerwerksverbotszonen geben. Wohl aber Kontrollen von Ordnungsamt und Polizei. Das erklärte die Stadtverwaltung auf Nachfrage von LOKALSTIMME.DE.

Ordnungsamt und Polizei werden demnach in der Silvesternacht (31. Dezember/1. Januar) im Stadtgebiet kontrollieren, insbesondere an solchen Plätzen und Orten, die aus den Vorjahren dafür bekannt sind, dass dort Menschen zusammenkommen und mit Feuerwerk und Böllern das neue Jahr begrüßen. Bei den Kontrollen geht es um die Einhaltung der Corona-Schutzvorgaben: Mindestabstand, Maskenpflicht, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und Straßen und keine Ansammlungen von Menschengruppen.


Anzeige:

Auf eine gezielte Ausweisung von Zonen, in denen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf, verzichtet die Stadt demnach.

Keine NRW-weite Regelung

In Nordrhein-Westfalen gibt es kein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel; die Landesregierung hatte es den Städten und Gemeinden freigestellt, eigenständig Zonen festzulegen, in denen sie ein solches Verbot erlassen.

Altenas Nachbarstadt Iserlohn etwa hat zwei solcher Verbotszonen ausgewiesen: den Bereich rund um den Danzturm und das Gelände entlang des Seilersees. In Hagen gilt im gesamten Stadtgebiet ein Böllerverbot auf allen öffentlichen Plätzen und Straßen und die Stadt Dortmund hat drei Verbotszonen in der Innenstadt (Hauptbahnhof und Vorplatz, Bereich um die Reinoldi- und Marienkirche) und im Westen der Innenstadt (Möllerbrücke/Westpark) ausgewiesen: Dort gilt sowohl ein Böllerverbot (von 22 Uhr, 31. Dezember 2020, bis 2 Uhr, 1. Januar 2021) und ein Versammlungsverbor für Gruppen von mehr als zwei Personen.

Teile diesen Beitrag auf: