Altena. Mit der neuen Coronaschutzverordnung vom 1. Dezember gilt auch in der Innenstadt von Altena eine Maskenpflicht. Darauf weißt das Ordnungsamt der Stadt hin.

Auf Grund der neuen Coronaschutzverordnung gilt ab sofort in folgenden Straßen in Altena die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung:


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  • Am Markaner
  • Lennestraße
  • Kirchstraße
  • Markstraße
  • Freiheitstraße
  • Am Stapel

In den rot markierten Bereichen gilt eine Maskenpflicht auch auf der Straße. Damit setzt die Stadt die Vorgaben des Landes um. In öffentlichen Gebäuden, wie dem Rathaus, dem Burggymnasium oder der Burg Altena, galt die Maskenpflicht bereits vorher. Verstöße gegen diese Verpflichtung werden mit einem Bußgeld geahndet.

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