Iserlohn/Letmathe (ots) – Am Montag, 24.11.2014, in der Zeit von 07:24 Uhr – 08:10 Uhr kam es zu einem – bislang ungeklärtem – Vorfall in Iserlohn Oestrich/Grürmannsheide. Eine 12 Jährige verlässt mit einer grauen Karojacke mit Fellbesatz und ihrem grauen Schulrucksack gegen 07:24 Uhr ihre Wohnanschrift in der Breddestraße und wird gegen 08:10 Uhr an einem Feldweg, der oberhalb der Grürmannsheider Straße 56 abzweigt, von einer Zeugin aufgefunden und zur Polizeiwache Letmathe gebracht.
Das unverletzte Mädchen gibt an, an der Voedkestraße, in Höhe der dortigen Kirche, von einem über 40 Jahre alten, 180 cm großen dickbäuchigen Mann mit grauen Haaren und Vollbart angesprochen worden zu sein und dann möglicherweise in einen dunklen Kleinwagen gezogen worden zu sein. Danach könne sie sich bis zum Auffinden an nichts mehr erinnern.
Laut einer Zeugin soll gegen 07:47 Uhr ein bislang unbekanntes Kind an der Haltestelle “Hahnenknipp” an der Grürmannsheider Straße gestanden haben, welches ebenfalls eine dunkle Karojacke mit Fellbesatz getragen hat.
Durch die bisherigen intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei konnte der Sachverhalt nicht weiter konkretisiert werden. Insbesondere konnten bislang keine weiteren Hinweise zum möglichen Täter oder Fahrzeug erlangt werden.
Die Polizei in Iserlohn (Tel.: 02371/9199-0) fragt nun: Wer hat das Mädchen auf seinem Weg im beschriebenen Bereich wahrgenommen? Wem ist in diesem Zusammenhang im Bereich Vodekestraße bis Oestrich/Grürmannsheider Straße ein dunkler Kleinwagen mit dem oben beschriebenen Mann und möglicherweise einem Kind aufgefallen?
UPDATE 28.11.2014 9.40 Uhr
Letmathe (ots) – Im Fall des 12 – jährigen Mädchens, welches lt. ihren Angaben am frühen Montagmorgen, 24.11.2014, in Oestrich von einem Mann geschlagen und in ein Auto gezogen worden sein soll (Presseveröffentlichung vom 26.11.2014), gingen bei der Polizei keine weiteren Hinweise ein. Trotz umfangreicher Ermittlungen seitens der Polizei haben sich bisher keine weiteren Anhaltspunkte ergeben, die eine strafbare Handlung zum Nachteil der Schülerin konkretisieren würden.
Quelle: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis