Altena. In Altena wird die Ostertradition auch in diesem Jahr wieder lebendig: Gleich zwei große Osterfeuer gibt es am Samstag (4. April), und zwar für Erwachsene und Kinder.
Die Kompanie Nette der Friedrich-Wilhelms-Gesellschaft richtet ihr Osterfeuer ab 16 Uhr auf dem Hof von der Crone auf dem Nettenscheid in Altena aus. Besonders Familien dürfen sich freuen: Für die jüngsten Gäste gibt es ein eigenes Kinderfeuer sowie Stockbrot. Mit Einbruch der Dämmerung wird dann das große Osterfeuer entzündet. Sollte das Wetter nicht mitspielen, steht eine Scheune als Ausweichmöglichkeit bereit.
Auch in Evingsen wird gefeiert: Auf dem Schützenplatz laden die Evingser Schützen ebenfalls ab 16 Uhr zum Osterfeuer ein. Auch hier stehen ein Kinderfeuer, Stockbrot und später das große Feuer im Mittelpunkt des Abends.
Neben diesen beiden Veranstaltungen sind im gesamten Stadtgebiet von Altena aktuell rund 15 Osterfeuer angemeldet. Die Stadt zeigt sich zufrieden mit der Umsetzung der Vorgaben durch die Veranstalter und Bürgerinnen und Bürger: In den vergangenen Jahren seien die Brauchtumsfeuer stets diszipliniert und ordnungsgemäß durchgeführt worden.
Hinweis: Osterfeuer sind genehmigungspflichtig
Dennoch weist die Stadt darauf hin, dass Osterfeuer grundsätzlich genehmigungspflichtig sind. Nicht angemeldete Feuer können zu Bußgeldern führen. Zudem haften Veranstalter für mögliche Schäden – auch deshalb wird empfohlen, den eigenen Versicherungsschutz zu prüfen. Grundsätzlich gilt: Erlaubt ist nur das Verbrennen von naturbelassenem, trockenem Holz. Andere Materialien oder Brandbeschleuniger sind verboten. Auch müssen Sicherheitsabstände eingehalten und das Feuer durchgehend von mindestens zwei volljährigen Personen beaufsichtigt werden.
Die Stadt kündigt zudem an, stichprobenartige Kontrollen an genehmigten Standorten durchzuführen.



