Altena/Hemer/Iserlohn. Wegen schwerer Brandstiftung in mehreren Fällen, darunter zwei Vorfälle im Altenaer Ortsteil Evingsen, und Sachbeschädigung hat das Amtsgericht Iserlohn einen jungen Mann aus Hemer zu einer sechsmonatigen Betreuung durch eine Straffälligenhilfe verurteilt.
„Sie müssen weiterhin an sich arbeiten und Hilfe suchen“: Mit mahnenden Worten und der Betreuungsanweisung entließ die Vorsitzende Richterin Holtgrewe den jungen Mann aus Hemer aus dem Amtsgericht in Iserlohn. Der 21-Jährige musste sich dort am Donnerstag vor dem Schöffengericht verantworten.
Die Vorwürfe gegen den jungen Hemeraner wogen durchaus schwer: Er soll zwischen Mitte Juni und Mitte August 2021 in Iserlohn eine Wiese und Heu in Brand gesetzt, in Hemer und im benachbarten Altenaer Ortsteil Evingsen an der Rüterschlad jeweils zwei Holzpolter angezündet, in Ihmert eine Hecke und schließlich wieder in Evingsen an einem Waldweg rund ein Quadratmeter Fläche in Brand gesetzt haben; letzteres habe eine „konkrete Gefahr“ für einen größeren Waldbrand bedeutet. Drei der Tatvorwürfe wiegen besonders schwer; sie fielen in die Klassifizierung Verbrechen, stellte die Vorsitzende Richterin Holtgrewe heraus.
Sechs Wochen in stationärer Behandlung
Die Verhandlung gegen den 21-Jährigen endete mit der richterlichen Anweisung einer Betreuung durch die Straffälligenhilfe „Knackpunkt“ in Iserlohn. Das Schöffengericht folgte damit der Forderung von Staatsanwältin Miriam Strunk, der sich auch die Verteidigung angeschlossen hatte. Alle Beteiligten hielten dem Angeklagten zweierlei zu Gute: Er hatte alle Vorwürfe schon bei seiner Vernehmung bei der Polizei zugegeben und war geständig. Und: Er hat sich inzwischen freiwillig in ärztliche Behandlung begeben, bei der eine bipolare Störung mit manisch-depressiven Zügen festgestellt worden ist. Dazu hatte sich der junge Mann sechs Wochen in die Hans-Prinzhorn-Klinik eingewiesen. Seit dem ist er in ständiger Behandlung, nimmt Medikamente und Beratungen in Anspruch.
Die Jugendgerichtshilfe bescheinigte dem Hemeraner eine positive Entwicklung: Die häuslichen Bedingungen – der junge Mann wohnt zusammen mit seinen jüngeren Geschwistern bei den Eltern – seien in Ordnung und er besucht ein Berufskolleg, um sein Fachabitur zu machen. Er ist in verschiedenen Vereinen Mitglied. Für die Jugendgerichtshilfe daher ein „engagierter junger Mann“. Wäre da nicht die Erkrankung. Wegen dieser empfahl die Jugendgerichtshilfe auch die Anwendung des Jugendstrafrechts.
Urteil ist bereits rechtskräftig
„Sie versuchen ihr Leben in den Griff zu bekommen und haben dem Gericht eine lange Beweisaufnahme erspart“, hielt auch Staatsanwältin Miriam Strunk dem jungen Mann zu Gute: „Sie sind auf einem guten Weg“. Deshalb beließ sie es bei der Forderung nach einer sozialpädagogischen Maßnahme: der Anweisung einer Betreuung.
Das Urteil ist bereits am Donnerstag rechtskräftig geworden; sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft verzichteten unmittelbar auf Rechtsmittel. Jetzt liegt es an dem jungen Mann, der Anweisung zu folgen – andernfalls drohen bis zu vier Wochen Arrest.