Altena. Die Stadt Altena wehrt sich gegen eine Ausweitung bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten entlang der Lenne und ihres Zuflusses Rahmede. Der Rat hat am Montag (26. April) eine Resolution gegen diese Ausweitung einstimmig unterstützt.
Die Resolution lehnt eine „Ordungsbehördliche Verordnung“ der Bezirksregierung Arnsberg ab, in der die Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete u. a. an der unteren Lenne und ihrem Zufluss Rahmeder Bach ändern und ausweiten will. Neu- aber auch An- oder Ausbauten schon bestehender Gebäude, egal ob Wohnhaus oder Geschäftsbetrieb, wären erheblich eingeschränkt bzw. verboten. Eine Folge: „Für jeden Bauantrag, selbst bei Vorhaben wie Balkone oder Dachgeschossausbauten, die keinerlei Auswirkungen auf das Gewässer haben“, müsste die untere Wasserbehörde beteiligt werden, was aus Sicht der Stadt „bei der großen Anzahl von Bauten entlang der Lenne, insbesondere in der Innenstadt zu einem erheblichen Mehraufwand führt“.
Auflagen gelten auch für Balkone
In der Resolution heißt es als stärkstes Gegenargument: „Die Stadt Altena wird durch dieses Verbot in ihrer (Innenstadt-) Entwicklung stark gehemmt. Durch die Erweiterung des Überschwemmungsgebietes und dem daraus resultierenden Verlust an Planungssicherheit erfährt die Stadt Altena eine erhebliche Einschränkung ihrer Planungshoheit.“
Und mit Blick auf das vom Nebeneinander von Industrie und Wohnbebauung geprägte Rahmedetal heißt es: „Bei der Rahmede als dem wichtigsten Lennezufluss in Altena sollen zahlreiche Flächen einer weiteren Nutzung entzogen werden, die selbst bei einer extremen Wasserführung der Rahme-de nur um wenige Zentimeter überflutet würden. Dies betrifft vor allem gewerblich genutzte Grundstücke und behindert nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung der Betriebe, sondern kann sich für sie sogar bestandsgefährdend auswirken. Da die Betriebe im Rahmedetal einen erheblichen Anteil zum Gewerbesteueraufkommen der Stadt Altena beitragen, könnte dies die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Altena bis zur Handlungsunfähigkeit beeinträchtigen.“
Sorge um Eigentumsrechte
Der Rat beschloss die Resolution gegen das Arnsberger Vorhaben einstimmig. Lediglich Christian Kißler von der Linkspartei äußerte Kritik an einigen Formulierungen; sie waren ihm „zu provokativ, das könnte kotraproduktiv sein“, erklärte er. Für die CDU wies Ratsherr Thorsten Müller auf die Wichtigkeit der Resolution hin: Setze sich die Bezirksregierung durch, „können Eigentumsrechte konterkariert werden“.
Bürgermeister Uwe Kober dankte dem Rat für die einstimmige Unterstützung und hofft damit die „flüssige Enteignung“ noch zu verhindern.
Auf eine erste Ablehnung des Arnsberger Vorstoßes hat es laut Stadt noch keine Reaktion gegeben. Die jetzt beschlossene Resolution haben wortgleich auch andere Kommunen beschlossen oder beschließen sie noch; u. a. sind auch Werdohl (Lenne, Verse), Plettenberg (Lenne, Else, Oester), Nachrodt-Wiblingwerde (Lenne, Nahmerbach) und Lüdenscheid (Rahmederbach) durch das Vorhaben der Bezirksregierung betroffen.
Schnelltest vor der Sitzung
Einstimmig passierten auch das Vorhaben „Bau eines Altenwohn- und -pflegeheims“ auf dem Gelände des ehemaligen Freibads Linscheid, die Bewerbung für die „LEADER“-Region Lenne-Schiene um Fördermittel der Europäischen Union und eine Satzungsabwägung zum Bebauungsplan Bahnhofstraße den Stadtrat.
Der Stadtrat tagte wegen der Corona-Pandemie und den daraus folgenden Auflagen nicht im Rathaus, sondern im Festsaal des Lennesteins; dort kann die Abstandsregel unter den 32 Ratsmitgliedern und dem Verwaltungsvorstand eingehalten werden. Zu Beginn bot die Stadt die Möglichkeit zum Conona-Schnelltest an – den alle, die sich beteiligten, negativ bestanden.