Altena/Arnsberg. Gegen die seit Freitag geltende Ausgangssperre im Märkischen Kreis liegen beim Verwaltungsgericht Arnsberg zwölf Eilanträge vor – einer davon aus Altena.

Diese Zahlen nannte am Montagmittag (12. April) ein Sprecher des Verwaltungsgerichts auf Nachfrage von LOKALSTIMME.DE. Vier der zwölf Eilanträge seien von Rechtsanwälten eingebracht worden – eine dieser Eingaben komme aus Altena. Die übrigen drei von Juristen eingereichten Eilanträgen kommen aus Lüdenscheid und aus Menden (2).


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Die gegen die Ausgangssperre in den Eilanträgen vorgebrachten Argumente prüft jetzt die 6. Kammer beim Verwaltungsgericht Arnsberg; alle Anträge müssen dabei einzeln behandelt werden. Die Kammerentscheidung ist kurzfristig zu erwarten.

Der Märkische Kreis hatte am Donnerstag, für viele überraschend, eine ab Freitag (9. April) geltende nächtliche Ausgangsbeschränkung erlassen, um damit die Infektionszahlen in der Corona-Pandemie zu senken; zwischen 21 und 5 Uhr dürfen sich Personen nur mit triftigem Grund im öffentlichen Raum aufhalten. Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden und die Polizei haben in den ersten drei Nächten die Einhaltung der Ausgangssperre teils streng kontrolliert und Verstöße geahndet: Bußgelder bis zu 500 Euro sind möglich.

Der Märkische Kreis ist seit Wochen ein Hotspot bei den Corona-Inzidenzwerten innerhalb von Nordrhein-Westfalen – zwischen den 15 Städten und Gemeinden schwanken die Zahlen allerdings erheblich.

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