Altena. Zuwachs für die Denkmalliste der Stadt Altena: Das Wohnhaus Lüdenscheider Straße 8 soll als Baudenkmal in die Liste aufgenommen werden.
Über den Eintrag in die Denkmalliste entscheiden soll am kommenden Montag (22. Juni) der Stadtrat, der – wegen der Corona-Abstandsregeln – erneut in der Schützenhalle Dahle statt im Rathaus zusammenkommt. Die Zustimmung des Hauseigentümers zur Eintragung liegt nach Auskunft der Stadt vor.
Das Haus ist 1884 gebaut worden und gibt in der Begründung für die Unterschutzstellung Zeugnis über das Entstehen der Wohnbebauung westlich der eigentlichen Altenaer Kernstadt – also auf der anderen Lenneseite. Zurückzuführen sei die Entwicklung der Stadt an dieser Stelle auf die 1861 eingeweihte Bahnlinie Hagen – Siegen, die Altena auch den Anschluss ans überregionale Eisenbahnnetz und den Bahnhof brachte sowie das 1889 erbaute Amtsgericht.
„Zweigeschossiger Erker vorgestellt“
Zwar habe sich das Gebäude durch Um- und Anbauten in den Jahren 1914 und Anfang der 1950er-Jahre verändert, dennoch sei ein Denkmalwert vorhanden; die Unterschutzstellung beinhaltet die baulichen Veränderungen der 1950er-Jahre ausdrücklich nicht, wohl aber die aus den Anfängen des vergangenen Jahrhundert: „1914 wurde ein zweigeschossiger Erker auf der Straßenseite vorgestellt, der im Erd- und Obergeschoss einen geschlossenen Wintergarten und im Dachgeschoss eine Veranda aufnahm. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Haus wohl in ein Dreietagenwohnhaus umgebaut. Die Wintergärten bzw. die Veranda waren auf den Burgberg ausgerichtet, wo zu diesem Zeitpunkt die Burg neu auf- und ausgebaut wurde. Das durfte als große Attraktion angesehen werden. Der Blick war sicherlich begehrt“, heißt es in der Begründung.
Baudenkmal Nr. 118 der Burgstadt
Vielen Altenaern ist das Gebäude sicher noch gut in Erinnerung: Im Erdgeschoss des Hauses Lüdenscheider Straße 8 befand sich über viele Jahrzehnte die „Hirsch-Apotheke“.
Wenn der Stadtrat am Montag die Unterschutzstellung beschließt, wovon auszugehen ist, wird das Haus das 118. Baudenkmal der Burgstadt.