Altena. Die Stadtspitze um Bürgermeister Andreas Hollstein will keine Zweifel aufkommen lassen, dass sie das vom Land Nordrhein-Westfalen verhängte Kontaktverbot kontrollieren und durchsetzen wird. Hollstein kündigte „verstärkte Kontrollen von Polizei und städtischen Mitarbeitern“ im Altenaer Stadtgebiet an – am Montag (23. März) mit erfreulichem Ausgang.
Wer sich nicht an das Kontaktverbot und die weiter verschärften Einschränkungen des öffentlichen Lebens halte, müsse auch mit einer Geldbuße rechnen, erklärte Bürgermeister Hollsteina am Montagmorgen: Mindestens 200 Euro und bis zu 25.000 Euro werden dann fällig. „Die Stadt kann und wird durchgreifen“, sagte Hollstein und bat um Einhaltung der neuen Vorgaben: „Wenn Politik anfängt, Grundrechte einzuschränken, dann ist die Lage wirklich ernst“.
Das erste Fazit am späten Montagnachmittag viel positiv aus: Auf Facebook dankte Hollstein der Bevölkerung, die das Kontaktverbot eingehalten habe, für „die Solidarität mit den gesundheitlich Schwächeren und unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern“. Die Stadt habe „keine Geldbußen verhängen müssen“.
„Bitte machen Sie auch in den kommenden Wochen so weiter. Nur so können wir Leben retten!“, rief Hollstein die Einwohner dazu auf, sich auch weiterhin an die Vorgaben und Einschränkungen zu halten.
27 Personen in Altena in Quarantäne
Mit dem Kontaktverbot und den weiteren Einschränkungen soll weiter versucht werden, die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus einzudämmen. In Altena gibt es (Stand: Montagvormittag, 23. März) einen bestätigten Fall, deren Quarantänezeit bereits zu Ende gehe, und 26 weitere Personen in häuslicher Quarantäne.
Die wesentliche Verschärfung der Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus ist das vom Land NRW verhängte Kontaktverbot: Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen, ausgenommen Verwandte ersten Grades, Ehegatten/Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen sowie Begleitpersonen von Minderjährigen oder unterstützungsbedürftigen Menschen, sind ab sofort untersagt.
Weiterhin müssen jetzt auch Friseure und Tattoo-Studios schließen; Massageanbieter dürfen nur noch medizinisch notwendige und verordnete Behandlungen durchführen. „Es muss eine Rezept eines Arztes vorliegen“, erläuterte Ulrike Anweiler. Restaurants und Gaststätten sind vollständig geschlossen; wenn sie außer Haus verkaufen, dürfen die Speisen nicht innerhalb eines Umkreises von 50 Metern um die Gaststätte verzehrt werden.
Ein Schüler in der Notbetreuung
Für die Stadtverwaltung gilt: Das technische Rathaus (Lüdenscheider Straße) ist ab Dienstag (24. März) geschlossen; Termine müssen vorher telefonisch ausgemacht werden. Nur dann erfolgt der Einlass. Das Haupthaus (Bismarckstraße) ist nur durch den unteren Eingang erreichbar; auch hier gilt eine vorherige telefonische Anmeldung.
Das schulische Betreuungsangebot wird in Altena offenbar nicht stark nachgefragt. Die Grundschule Breitenhagen versorge einen Schüler, berichtete Stadtkämmerer Stefan Kemper: „Die familiären Bezüge in Altena scheinen zu funktionieren“.
Die vom Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erlassene Verordnung finden Sie im Wortlaut unter:
Rechtsverordnung zum Schutz vor dem Coronavirus / Kontaktverbot